Finanzielle Unterstützung für Studierende der Heilpädagogik
An den Luzerner Schulen fehlen ausgebildete schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, was zunehmend zu einer Deprofessionalisierung der Heilpädagogik führt. Zwar sind bereits tätige Lehrpersonen daran interessiert, die Ausbildung zu absolvieren, die zeitliche und finanzielle Belastung spricht jedoch oft dagegen. Dies betrifft besonders Lehrpersonen mit familiären und entsprechenden finanziellen Verpflichtungen. Um diese Personen im Schulfeld des Kantons Luzern zu behalten und im Bereich der Heilpädagogik besser zu qualifizieren, erhalten sie während der berufsbegleitenden Ausbildungszeit finanzielle Unterstützung. Voraussetzung für diese Unterstützung ist, dass diese Personen mindestens ein Kind haben, das nicht älter als 16 Jahre ist.