Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln im Personalrecht. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Anstellungen erfolgen neu durch Vertrag statt durch Wahl.
- Der Rechtsmittelweg wird vereinheitlicht und vereinfacht.
- Datenschutzbestimmungen sind präziser gefasst.
- Personalrechtliche Entscheide können an Abteilungsleitende delegiert werden.
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