Teilrevision des Personalrechts

Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln im Personalrecht. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Anstellungen erfolgen neu durch Vertrag statt durch Wahl.
  • Der Rechtsmittelweg wird vereinheitlicht und vereinfacht.
  • Datenschutzbestimmungen sind präziser gefasst.
  • Personalrechtliche Entscheide können an Abteilungsleitende delegiert werden.

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