Für Lehr- und Fachpersonen per Schuljahr 2025/26
Per 1. August 2025 hebt der Regierungsrat die Löhne der Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste auf das jeweilige Maximum pro Lohnklasse und Lohnstufe an. Er setzt dafür 20 Millionen Franken ein und gleicht damit die in den vergangenen Jahren nicht voll ausfinanzierten Stufenanstiege aus.
Von der strukturellen Lohnanpassung profitieren Lehr- und Fachpersonen der Volksschulen, Berufsfachschulen und Gymnasien, bei welchen der aktuelle Lohn nicht dem Maximum ihrer Lohnstufe entspricht. Die Massnahme ist Teil des Pakets, das den Lehrberuf attraktiver machen und dem Fachkräftemangel an den Luzerner Schulen entgegenwirken soll.
Besoldungsgrundlagen
Das Lohnsystem der Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste umfasst 35 Lohnklassen mit 27 Stufen. Die Funktionen sind im Anhang der Besoldungsverordnung (SRL Nr. 75) umschrieben.
Strukturelle Lohnanpassungen: Hintergründe
Die wichtigsten Informationen zu den strukturellen Lohnanpassungen finden Sie in einer Powerpoint-Präsentation. Sie richtet sich an Schulleitungen, Lehr- und Fachpersonen und Schulteams.
Weitere Informationen:
Rückfragen
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen zuerst Ihre Schulleitung. Ergänzend zu den obenstehenden Informationen erreichen uns die Lehrpersonen der Volks- und Musikschulen an folgenden Daten per Telefon 041 228 55 20:
- 13. August 2025, 13.30 bis 16.30 Uhr
- 20. August 2025, 13.30 bis 16.30 Uhr
- 27. August 2025, 13.30 bis 16.30 Uhr
- 3. September 2025, 13.30 bis 16.30 Uhr
Für weitere Auskünfte steht den Lehrpersonen der kantonalen Schulen die in Ihrer Lohnabrechnung angegebene Kontaktperson zur Verfügung.