Der Kanton Luzern ist ein attraktiver und verantwortungsbewusster Arbeitgeber. Im Personalgesetz sind folgende Zielsetzungen umschrieben:
Sozialpartnerschaft: Ein sozialpartnerschaftliches Verhältnis zwischen Kanton und Personal anstreben.
Kompetente, motivierte Mitarbeitende: Das Gewinnen, Erhalten, Aus- und Weiterbilden der zur Erfüllung der Aufgaben des Kantons geeigneten Angestellten ermöglichen. Das Potenzial der Angestellten nutzen und entwickeln, indem diese entsprechend ihren Eignungen und Fähigkeiten eingesetzt und gefördert werden.
Kompetente Führungskräfte: Besondere Sorgfalt auf die Auswahl und die berufliche Weiterbildung der Vorgesetzten verwenden.
Professionelle Führungs- und Organisationsstrukturen: Das Entwickeln und Umsetzen von zweckmässigen Organisationsstrukturen, flexiblen Arbeits- und Arbeitszeitformen sowie eine auf Zielerreichung und Entwicklung der Angestellten gerichtete Führungspraxis fördern.
Wichtige gesellschaftspolitische Anliegen: Die Chancengleichheit von Frauen und Männern gewährleisten. Sicherstellen, dass die persönliche Integrität gewahrt und die Gesundheit der Angestellten geschützt wird und die Entscheidungen im Arbeitsverhältnis frei von Diskriminierungen zustande kommen. Die Beschäftigung und Eingliederung von Personen mit reduzierter Leistungsfähigkeit und geringen Arbeitsmarktchancen fördern. Die Schaffung von Arbeitsbedingungen fördern, die den Angestellten erlauben, ihre Verantwortung in Familie und Gesellschaft wahrzunehmen. Die Schaffung von Lehrstellen und Ausbildungsplätzen fördern.